Mai 2026

Mercosur-Begleitmassnahmen bleiben ungenügend

Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat die Beratung des Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten aufgenommen. Sie anerkennt zwar die Risiken für die Agrarmärkte, bleibt in der Ausgestaltung der Begleitmassnahmen aber zu unverbindlich und zu vage. Ohne verbindliche und zeitgleich wirksame Begleitmassnahmen für die Schweizer Landwirtschaft ist aus Sicht des Schweizer Bauernverbandes (SBV) das Abkommen nicht ausgewogen und kann in dieser Form nicht unterstützt werden.

Konkurrenz aus Übersee: Das Mercosur-Abkommen droht den Schweizer Markt mit günstigem Fleisch aus industriellen südamerikanischen Feedlots zu belasten. (Foto: Melina Griffin)

Konkurrenz aus Übersee: Das Mercosur-Abkommen droht den Schweizer Markt mit günstigem Fleisch aus industriellen südamerikanischen Feedlots zu belasten. (Foto: Melina Griffin)

Das geplante Mercosur-Abkommen beinhaltet substantielle Konzessionen im Landwirtschaftsbereich. Bei 25 Agrarprodukten werden den Mercosur-Staaten Zollkontingente eingeräumt. Anders als bei den bisherigen Abkommen werden die Konzessionen ausserhalb der bestehenden WTO-Zollkontingente gewährt und können damit zusätzliche Importe zu einem sehr tiefen Zollansatz auslösen. Dies würde die Produzentenpreise in den betroffenen Sektoren zusätzlich unter Druck setzen.

Der SBV rechnet mit einem jährlichen Verlust im landwirtschaftlichen Produktionswert von 70 bis 115 Millionen Franken. Wie die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbandes bereits im Februar festgehalten hat, wird die Landwirtschaft das Abkommen ohne wirksame und verbindliche Begleitmassnahmen nicht unterstützen können. Der SBV fordert, dass diese als Bestandteil des Gesamtpaketes zeitgleich mit der Genehmigung des Abkommens beschlossen werden.

Abkommen und Begleitmassnahmen zwingend verknüpfen

Die APK-N anerkennt die bestehenden Herausforderungen für den Agrarsektor und eine Notwendigkeit für Begleitmassnahmen. Die Mehrheit der Kommission möchte diese über eine Kommissionsmotion – und damit losgelöst von der Genehmigung des Abkommens – behandeln. Für den SBV ist dieser Ansatz ungenügend.

Die Genehmigung des Abkommens und der Beschluss zu den Begleitmassnahmen müssen zwingend miteinander verknüpft und zeitgleich beschlossen werden. Nur so herrscht in der weiteren Beratung und bei einer allfälligen Abstimmung Klarheit über das Gesamtpaket. Der SBV unterstützt daher die Position der Minderheit, welche genau diese Verknüpfung von Abkommen und Begleitmassnahmen vorsieht. Ohne einen zeitgleichen und verbindlichen Beschluss zu den Begleitmassnahmen wird der SBV dem Abkommen nicht zustimmen können.

 

Zur Medienmitteilung des SBV geht es auf diesem Link

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