Der Bund stellt jährlich 60 bis 70 Millionen Franken zur Verfügung, um die Mineralölsteuer zurückzuerstatten. Für die Gelder des Jahres 2025 gibt es jedoch ein neues Vorgehen, das eine frühzeitige Registrierung erfordert. Wer jetzt nicht handelt, lässt unter Umständen viel Geld liegen.
Wichtiger Hinweis vorab: Diese Rückerstattung richtet sich an Landwirtschaftsbetriebe. Reine Lohnunternehmer-Betriebe sind nicht automatisch bezugsberechtigt, ausser sie führen zusätzlich einen eigenen anerkannten Landwirtschaftsbetrieb.
Wer für sein landwirtschaftliches Gewerbe die Mineralölsteuer für das letzte Jahr zurückfordern möchte, muss in diesem Jahr rechtzeitig aktiv werden. Bisher hat erst ein kleiner Teil der Betriebsleitenden die zwingend notwendige Neuregistrierung vorgenommen. Ohne diese Registrierung kann schlichtweg kein Antrag eingereicht werden! Je nach Betriebsgrösse geht es hier um mehrere Tausend Franken, die andernfalls verfallen. Zudem besteht die Gefahr, dass der Bund die Mittel dauerhaft kürzt, wenn sie nicht vollständig abgerufen werden.
So funktioniert das neue System:
Grundsätzlich kann die Registrierung selbstständig vorgenommen werden. Wer Unterstützung benötigt, kann den Prozess (sowohl Registrierung als auch Gesuchstellung) aber auch an eine anvertraute Person delegieren, etwa an die Treuhandstelle oder den landwirtschaftlichen Beratungsdienst.
Weitere Details und Hilfestellungen zur Registrierung finden sich auf der Webseite des Schweizer Bauernverbands unter dem Stichwort «Mineralölsteuer»: www.sbv-usp.ch
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