Mai 2026

Mineralölsteuer: Prüfen, ob Rückerstattung möglich ist

Der Bund stellt jährlich 60 bis 70 Millionen Franken zur Verfügung, um die Mineralölsteuer zurückzuerstatten. Für die Gelder des Jahres 2025 gibt es jedoch ein neues Vorgehen, das eine frühzeitige Registrierung erfordert. Wer jetzt nicht handelt, lässt unter Umständen viel Geld liegen.

Wichtiger Hinweis vorab: Diese Rückerstattung richtet sich an Landwirtschaftsbetriebe. Reine Lohnunternehmer-Betriebe sind nicht automatisch bezugsberechtigt, ausser sie führen zusätzlich einen eigenen anerkannten Landwirtschaftsbetrieb.

Wer für sein landwirtschaftliches Gewerbe die Mineralölsteuer für das letzte Jahr zurückfordern möchte, muss in diesem Jahr rechtzeitig aktiv werden. Bisher hat erst ein kleiner Teil der Betriebsleitenden die zwingend notwendige Neuregistrierung vorgenommen. Ohne diese Registrierung kann schlichtweg kein Antrag eingereicht werden! Je nach Betriebsgrösse geht es hier um mehrere Tausend Franken, die andernfalls verfallen. Zudem besteht die Gefahr, dass der Bund die Mittel dauerhaft kürzt, wenn sie nicht vollständig abgerufen werden.

So funktioniert das neue System:

  • Neue Plattform «Taxas»: Die Registrierung und Gesuchstellung erfolgen ab sofort auf der neuen Plattform Taxas des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.
  • Login via «AGOV»: Für den Zugang wird das neue Behörden-Login der Schweiz namens AGOV benötigt. Dieses funktioniert ohne klassisches Passwort und ist am einfachsten über die dazugehörige Smartphone-App zu nutzen.
  • Achtung, Postweg: Die Erstregistrierung lässt sich nicht am selben Tag abschliessen, da ein Bestätigungscode per Post verschickt wird. Planen Sie deshalb unbedingt einige Tage Vorlaufzeit ein.
  • Frist beachten: Die eigentliche Rückerstattung muss bis spätestens zum 30. Juni beantragt werden. Ab Juli ist dies für das Jahr 2025 nicht mehr möglich.

Grundsätzlich kann die Registrierung selbstständig vorgenommen werden. Wer Unterstützung benötigt, kann den Prozess (sowohl Registrierung als auch Gesuchstellung) aber auch an eine anvertraute Person delegieren, etwa an die Treuhandstelle oder den landwirtschaftlichen Beratungsdienst.

Weitere Details und Hilfestellungen zur Registrierung finden sich auf der Webseite des Schweizer Bauernverbands unter dem Stichwort «Mineralölsteuer»: www.sbv-usp.ch

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